Auszug aus unserer Satzung:
§9 BEIRAT
1) Der Verein kann einen Beirat berufen.
Im Beirat sollen Fachleute und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die nicht dem Vorstand angehören, mitwirken. Die Mitglieder des Beirates werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag
des Vorstandes für 2 Jahre berufen.
Wiederberufung ist zulässig.
2) Die Beiräte setzen sich ehrenamtlich für den Verein ein, um möglichst viele Menschen für diese Aufgaben zu begeistern. Sie alle verbindet das starke Engagement für
die Seniorenhilfe.
Weitere Aufgaben des Beirates sind:
Repräsentation des Vereins und Unterstützung des Vorstandes bei der Erfüllung seiner Aufgaben.